Traditionell haben viele Vermieter Sammelverträge mit Kabelnetzbetreibern abgeschlossen, um den Mietern Zugang zu Kabelfernsehen zu bieten. Die Kosten dafür wurden oft als Teil der Betriebskosten auf die Mieter umgelegt. Durch das Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes (TKMoG), das ab 01.07.2024 in Kraft getreten ist, wurde die Umlagefähigkeit von Kabelgebühren als Betriebskosten untersagt. Diese Änderungen zielen darauf ab, Mieterrechte zu stärken und Transparenz sowie Wahlfreiheit zu erhöhen.
Support Hotline
(+49) 09101 702-299 hotline@schwaiger.de